Teilnahmebedingungen für Kurse in der Hebammenpraxis „In der Mitte“
Die Kurse Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik sind geschlossene Kurse mit begrenzter Teilnehmer*innenzahl.
Die Hebammenpraxis kann den Kursplatz garantieren, wenn die Zahlung der Kursgebühr innerhalb von 14 Tagen nach der telefonischen Bestätigung des Kursplatzes erfolgt.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die teilgenommenen Stunden. Die Partnergebühr ist keine Leistung der Krankenkassen und muss daher selbst getragen werden.
Nach Ende des Kurses stellt die Hebammenpraxis der Krankenkasse die teilgenommenen Kursstunden in Rechnung. Sobald der Betrag von der Krankenkasse bezahlt wurde, überweist die Hebammenpraxis diesen an die Kursteilnehmerin zurück. Da versäumte Stunden nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden können, werden diese bei Rückzahlung von der Sicherheitsleistung abgezogen.
Die privaten Krankenkassen haben je nach Vertrag unterschiedliche Bedingungen für die Kostenübernahme. Das Risiko der vollständigen Kostenübernahme obligt der Teilnehmerin selbst.
Für die Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik erheben wir eine Hygiene- und Getränkegebühr von 10,-€ je Kurs. Diese Gebühr wird nicht von den Krankenkassen erstattet und muss von jeder Kursteilnehmerin selbst getragen werden. Diese Leistung ist abwählbar.
Die Kündigung eines Kursplatzes ist bis vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Bei einer späteren Abmeldung wird die volle Kursgebühr erhoben. Sollte der Platz neu besetzt werden, können wir die Kursgebühr erstatten. Erfolgt die Abmeldung aufgrund von Frühgeburt oder stationärem Krankenhausaufenthalt der Frau kurzfristig, kann die Teilnehmerin sich für eine individuelle Regelung an die Praxis wenden.
Sollten bei Geburtsvorbereitungskursen bis vier Wochen und bei der Rückbildungsgymnastik bis eine Woche vor Kursbeginn nicht ausreichend Teilnehmer*innen angemeldet sein, behält sich die Hebammenpraxis das Recht vor, den Kurs abzusagen. In diesem Fall wird der gezahlte Betrag komplett erstattet.
Bei Verlust oder Beschädigung von persönlichem Eigentum kann keine Haftung übernommen werden.
Stand November 2024