Teilnahmebedingungen für Kurse in der Hebammen- Praxis „In der Mitte“

Die Kurse Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik sind geschlossene Kurse mit begrenzter Teilnehmer*innenzahl.
Die Hebammenpraxis kann den Kursplatz garantieren, wenn die Zahlung der Kursgebühr innerhalb von 14 Tagen nach der telefonischen Bestätigung des Kursplatzes erfolgt.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die teilgenommenen Stunden. Die Partnergebühr ist keine Leistung der Krankenkassen und muss daher selbst getragen werden. Auf Antrag beteiligen sich manche Krankenkassen an den Kosten.
Nach Ende des Kurses stellt die Hebammenpraxis der Krankenkasse die teilgenommenen Kursstunden in Rechnung. Sobald der Betrag von der Krankenkasse bezahlt wurde, überweist die Hebammen- Praxis diesen an die Kursteilnehmerin zurück. Da versäumte Stunden nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden können, werden diese bei Rückzahlung von der Sicherheitsleistung abgezogen.
Die privaten Krankenkassen haben je nach Vertrag unterschiedliche Bedingungen für die Kostenübernahme.
Für die Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€ je Kurs. Diese Bearbeitungsgebühr wird nicht von den Krankenkassen erstattet und muss von jeder Kursteilnehmerin selbst getragen werden.
Die Kündigung eines Kursplatzes ist bis 8 Wochen vor Kursbeginn möglich. In diesem Fall wird die Bearbeitungsgebühr einbehalten. Bei einer Kündigung bis 4 Wochen vor Kursbeginn wird die Hälfte der Kursgebühr fällig, bei einer späteren Abmeldung wird die volle Kursgebühr erhoben. Sollte der Platz neu besetzt werden, können wir die Kursgebühr abzüglich der Bearbeitungsgebühr von 10,-€ erstatten.
Sollten bei Geburtsvorbereitungskursen bis 4 Wochen und bei der Rückbildungsgymnastik bis 1Woche vor Kursbeginn nicht ausreichend Teilnehmer*innen angemeldet sein, behält sich die Hebammenpraxis das Recht vor, den Kurs abzusagen. In diesem Fall wird der gezahlte Betrag komplett erstattet.
Bei Verlust oder Beschädigung von persönlichem Eigentum kann keine Haftung übernommen werden.

Stand März 2023

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