Teilnahmebedingungen für Kurse in der Hebammenpraxis „In der Mitte“
Uns ist eine persönliche, verlässliche und wertschätzende Begleitung in unseren Kursen sehr wichtig. Damit alle Beteiligten fair planen können und eine gute Organisation möglich ist, gelten folgende Teilnahmebedingungen:
1. Anmeldung und Kursplatz
Die Kurse „Geburtsvorbereitung“ und „Rückbildung“ sind geschlossene Kurse mit begrenzter Teilnehmer*innenzahl.
Die Anmeldung ist verbindlich, sobald der Kursplatz telefonisch oder schriftlich (z. B. per E-Mail) durch die Hebammenpraxis bestätigt wurde.
2. Kosten und Zahlungsbedingungen
Geburtsvorbereitungskurse:
Gesetzlich Versicherte:
Ab dem 1. Kind: 145,- € Partnerinnengebühr
Ab dem 2. Kind: 87,- € Partnerinnengebühr
Die Teilnahmegebühren der gesetzlichen Krankenkassen werden nach Abschluss des Kurses direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet.
Privatversicherte:
Ab dem 1. Kind: 464,20 € Gesamtbetrag inkl. Partner*innengebühr
Ab dem 2. Kind: 315,- € Gesamtbetrag inkl. Partner*innengebühr
Die Partnerinnengebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach telefonischer oder schriftlicher Kursbestätigung zu begleichen.
Privatversicherte erhalten nach Beendigung des Kurses eine Rechnung über den vollständigen Kursbetrag. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
Die Erstattung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif der Versicherung. Das Risiko einer vollständigen oder teilweisen Kostenübernahme liegt bei der Teilnehmerin selbst.
Rückbildungskurse:
Gesetzlich Versicherte:
Die Teilnahmegebühren der gesetzlichen Krankenkassen werden nach Abschluss des Kurses direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet.
Privatversicherte: 228,- €
Privatversicherte erhalten nach Beendigung des Kurses eine Rechnung. Diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
3. Kostenübernahme / Fehlstunden
Gesetzlich Versicherte:
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen ausschließlich die Kosten für tatsächlich wahrgenommene Kursstunden. Nicht wahrgenommene Stunden können nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden und werden privat in Rechnung gestellt, sofern kein ärztliches Attest vorliegt.
Privatversicherte:
Versäumte Stunden bleiben Bestandteil der gebuchten Kursleistung. Grundlage hierfür ist der Mustervertrag des Deutschen Hebammenverbandes, § 1 Leistungserbringung (Stand 31.10.2025):
„Die einzelnen Kursstunden finden in modularen Einheiten statt und bauen aufeinander auf, so dass innerhalb eines laufenden Rückbildungskurses grundsätzlich keine weiteren Teilnehmerinnen mehr aufgenommen oder ersetzt werden können. Versäumt die Versicherte schuldhaft einzelne Kursstunden, leistet die Versicherte gegenüber der Hebamme Ersatz in Höhe des Betrages, die die Hebamme gegenüber der Krankenkasse abgerechnet hätte, wenn die Versicherte ihre vertragliche Pflicht zur Kursteilnahme erfüllt hätte.“
Da die Kurse als geschlossene Gruppen stattfinden und inhaltlich aufeinander aufbauen, können versäumte Stunden in der Regel nicht nachgeholt werden.
4. Rücktritt / Stornierung
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 4 Wochen vor Kursbeginn möglich. Bei späterer Absage wird die Kursgebühr fällig, sofern der frei gewordene Platz nicht neu vergeben werden kann.
5. Absage durch die Hebammenpraxis
Sollten nicht ausreichend Anmeldungen vorliegen, behält sich die Hebammenpraxis vor, einen Kurs abzusagen.
Dies gilt bis:
– 4 Wochen vor Beginn bei Geburtsvorbereitungskursen
– 1 Woche vor Beginn bei Rückbildungskursen
Bereits gezahlte Beträge werden selbstverständlich vollständig erstattet.
6. Haftung
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Wir freuen uns darauf, euch in unseren Kursen begleiten zu dürfen!
Stand April 2026
