Stillen und Babyernährung

In der gesamten Stillphase können Sie Ihre Hebamme um Rat fragen. Bis zu 8 Beratungen sind auch nach Ablauf der ersten 8 Wochen mit der Krankenkasse abrechenbar. Diese Beratungen umfassen die Einführung fester Nahrung (Beikost), Fragen zum Stillen im Allgemeinen oder zum Abstillen Dies gilt auch für Ernährungsfragen, beim nicht gestillten Kind, sofern es nicht älter als 9 Monate ist.

Sollte das von den Krankenkassen vorgegebene Limit nicht ausreichen, sind weitere Besuche auf ärztliche Anordnung (Rezept) möglich.